Vermögen

Welches Vermögen ist entscheidend für das Bürgergeld?

Vermögen ist alles, was Ihnen gehört und dessen Wert man in Geld messen kann.

Vermögen kann ein bebautes oder unbebautes Grundstück, eine Immobilie, eine Lebensversicherung, Sparguthaben, Kraftfahrzeuge sein. Es ist egal, ob sich die Dinge im Ausland oder in Deutschland befinden.

Mit Ihrem Antrag auf Bürgergeld müssen Sie auch Angaben zu Ihrem Vermögen machen.

Wenn Sie das erste Mal Bürgergeld beantragen, wird im ersten Jahr Ihr Vermögen nur dann berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Erheblich bedeutet, dass Sie als Antragstellerin oder Antragsteller über ein Vermögen von mehr als 40.000,00 Euro verfügen können. Für jede weitere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft werden 15.000,00 Euro berücksichtigt. Hierzu zählen Barmittel, Sparguthaben, Wertpapiersparpläne und -depots. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie Ihre Leistungsabteilung.

Nicht als Vermögen gewertet werden unter bestimmten Umständen das Haus oder die Wohnung, in der Sie selbst wohnen, das Auto, welches Sie fahren sowie typische Altersvorsorgeprodukte wie Kapitallebens- und Rentenversicherungen.