Umzug

Alles Wichtige zum Thema Umzug und Übernahme der Kosten finden Sie hier.

Nur wenn Sie uns rechtzeitig informieren (bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben), können wir Sie bei den angemessenen Kosten unterstützen (Übernahme Miete, Kaution, Renovierung, Umzugskosten).

Senden Sie uns ein Mietangebot für die neue Wohnung (Quadratmeter, Grundmiete, Nebenkosten, Heizung) zur Prüfung zu. Wenn Sie bereits Geld von uns bekommen und umziehen wollen, brauchen Sie unsere Zustimmung. Der Umzug muss erforderlich und die neuen Unterkunftskosten angemessen sein. Die Richtlinien für die Obergrenze der Mietkosten können Sie dem Konzept des Landkreises Waldeck-Frankenberg entnehmen. Erst mit unserer Zustimmung ist sichergestellt, dass die neuen Kosten der Unterkunft übernommen werden. Dann können auch weitere Kosten wie Mietkaution, Umzugskosten und Renovierungskosten übernommen werden. Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist. Eine doppelte Mietzahlung, also gleichzeitig für die alte und die neue Wohnung, können wir nicht übernehmen.

Ist die Miete angemessen und wir haben zugestimmt, dann können Sie den Mietvertrag abschließen. Nun geben Sie bitte den unterschriebenen Mietvertrag (Kopie) und die ausgefüllte Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) bei uns ab.

Sie können die Mietkaution nicht zahlen?

Hier können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beantragen. Das Darlehen wird von uns in Höhe von 10 % der jeweiligen Regelleistung ab dem nächsten Monat abgezogen.

Sie können die Umzugskosten nicht selbst zahlen?

Der Umzug ist grundsätzlich selbst durchzuführen. Es werden lediglich nur die notwendigen angemessen Kosten für einen Umzug bezahlt. Sie benötigen für den Umzug ein größeres Auto (Sprinter), dann legen Sie uns drei Kostenvoranschläge vor. Wir prüfen die Kosten und sicheren Ihnen die Übernahme schriftlich zu.

Ihre neu angemietete Wohnung ist unrenoviert?

Die notwendigen Renovierungsarbeiten sind von Ihnen selbst durchzuführen. Der gegebenen-falls bestehende Anspruch auf Übernahme von Renovierungskosten bezieht sich nur auf die anfallenden Materialkosten (Tapete, Farbe und so weiter).

Sie benötigen Möbel und Haushaltsgegenstände?

Sie beziehen Ihre erste eigene Wohnung oder haben sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin getrennt und benötigen nun eine Erstausstattung an Möbeln und Haushaltsgeräten? Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag und schreiben auf, welche Möbel/Haushaltsgeräte Sie benötigen.

Sie haben Fragen zum Umzug und den damit verbundenen Kosten? Sprechen Sie uns gerne an.