Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises und des Jobcenters Waldeck-Frankenberg

31. Mai 2022

Ukrainische Schutzsuchende müssen Unterstützungsleistungen ab 1. Juni 2022 beim Jobcenter beantragen.

Schutzsuchende Menschen aus der Ukraine sollen in Deutschland möglichst schnell und gezielt Hilfe bekommen – auch finanzielle Mittel. Bisher konnten Geflüchtete in Waldeck-Frankenberg Unterstützungsleistungen beim Landkreis beantragen. Ab 1. Juni wird das Jobcenter Waldeck-Frankenberg dafür der richtige Ansprechpartner sein – und wird künftig alle Geflüchteten anschreiben und zu einem individuellen Beratungstermin einladen.

Erst Fiktionsbescheinigung, dann Antrag beim Jobcenter: zunächst muss beim Landkreis eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung - die so genannte Fiktionsbescheinigung - beantragt werden. Das ist ist eine zentrale Voraussetzung, um in Deutschland Leistungen zu beantragen.
Erst mit diesem Nachweis können Geflüchtete finanzielle Unterstützung beantragen oder ein Konto eröffnen.

Alle Informationen zum Thema Ukraine-Hilfe finden Sie auch auf der Landkreises Waldeck-Frankenberg.

Publikationen:

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises und des Jobcenters Waldeck-Frankenberg (PDF)

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