Mietschulden

Sie haben Mietschulden, die Sie nicht zahlen können oder stehen kurz vor der Obdachlosigkeit? Hier erhalten Sie wichtige Informationen.

Sie haben Ihre Miete nicht gezahlt und ihr Vermieter hat Ihnen gekündigt? Sie sind kurz davor Ihre Wohnung zu verlieren? Dann können Sie einen formlosen Darlehensantrag bei uns stellen.

Hierzu benötigen wir die Wohnungskündigung und eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters. Folgendes muss darin enthalten sein:

  • Höhe des Mietrückstandes (Auflistung der Monate und der jeweiligen Höhe)
  • Erklärung des Vermieters, dass die Kündigung zurückgenommen wird, wenn der Mietrückstand gezahlt wird.

Die Mietrückstände können nur übernommen werden, wenn Ihr Vermieter Sie auch weiterhin in der Wohnung wohnen lässt. Die Zahlung des Darlehens erfolgt direkt an Ihren Vermieter. Ab dem Folgemonat wird die Miete (Grundmiete, Nebenkosten evtl. Heizkosten) direkt an Ihren Vermieter überwiesen. Das Darlehen wird ab dem nächsten Monat mit 10 % Ihrer Regelleistung abgezogen.

Nicht in allen Fällen können die Schulden übernommen werden. Setzen Sie sich daher so schnell wie möglich mit Ihrer Leistungsabteilung in Verbindung.