Lohnzuschuss

Mit einem Lohnzuschuss die Kosten für eine intensive Einarbeitung verringern.

Sie haben eine geeignete Person für eine freie Stelle in Ihrem Unternehmen gefunden?

Es hat sich aber im Vorstellungsgespräch oder während eines Praktikums gezeigt, dass diese Person eine besondere Einarbeitung auf den geplanten Arbeitsplatz benötigt. Gründe hierfür können fehlende fachliche Kenntnisse, eine körperliche/psychische Beeinträchtigung oder vieles andere mehr sein. Entscheidend ist, dass eine intensivere, als normalerweise übliche Einarbeitung erfolgen muss. Ist dies der Fall, können wir Ihnen mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt, dem so genannten Eingliederungszuschuss, helfen.

Höhe und Dauer

Die Höhe und Dauer des Zuschusses richten sich nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes und den Qualifikationen der zukünftigen Arbeitskraft. Die Höhe beträgt maximal 50 Prozent des Arbeitsentgeltes und die Dauer maximal 12 Monate. Beides hängt immer vom individuellen Einzelfall ab und richtet sich danach, wie hoch der zusätzliche Aufwand bei der Einarbeitung ist. Eine normal übliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.

Voraussetzungen

Den Eingliederungszuschuss müssen Sie bei uns beantragen, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen. Er wird nur dann gezahlt, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Ebenfalls darf die entsprechende Person vorher noch nicht bei Ihnen beschäftigt gewesen sein.

Wichtig: Weiterbeschäftigung auch nach Ende der Förderung

Wenn Sie einen Eingliederungszuschuss für eine neue Arbeitskraft erhalten, müssen Sie diese auch nach dem Ende der Förderung eine bestimmte Zeit weiterbeschäftigen. Diese sogenannte „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer, höchstens 12 Monate.
Für Fragen zum Eingliederungszuschuss oder konkrete Förderanfragen wenden Sie sich an unsere Joblotsinnen und Joblotsen:

Korbach
Herr Engelbracht
E-Mail:
Telefon: 05631 957-664

Bad Arolsen
Herr Clobes
E-Mail:
Telefon: 05691 623-229

Frankenberg
Frau Sonntag
E-Mail:
Telefon: 06451 7230-24

Bad Wildungen
Frau Krispin
E-Mail:
Telefon: 05631 7909-23

oder nutzen Sie den eService.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/eingliederungszuschuss-zur-foerderung-arbeitsaufnahme