Eingliederungszuschuss für Behinderte

Besonderen Menschen eine Chance geben und Ihre Potentiale für Ihr Unternehmen nutzen.

Sie haben sich entschieden, einen freien Arbeitsplatz mit einer Person zu besetzen, die eine Behinderung hat? Sie wollen ihre Stärken und Fähigkeiten erfolgreich in Ihr Unternehmen integrieren? Dann können wir Sie finanziell mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt, dem Eingliederungszuschuss für Behinderte, unterstützen.

Voraussetzungen

Als Voraussetzung gilt, dass eine intensivere Einarbeitung als üblich nötig ist, da die betreffende Person noch nicht über die benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Bei der Festlegung der Zuschusshöhe und der Dauer der Zahlung werden die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und das Profil der zukünftigen Arbeitskraft berücksichtigt. Es handelt sich immer um eine individuelle Entscheidung im Einzelfall. Die Einstellung muss auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz erfolgen. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen, da wir Sie nur dann unterstützen können.

Höhe und Dauer

Die Höhe des Zuschusses und die Dauer der Zahlung hängen vom konkreten Einzelfall ab. Der Grad der Behinderung erhöht dabei die Förderhöhe und Förderdauer. Die Förderhöhe kann bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes und die Dauer bis zu 24 Monaten betragen. Nach Ablauf von 12 Monaten wird die Förderhöhe um 10 Prozent reduziert.

Ist die Arbeitsaufnahme einer Person wegen der Schwere oder der Art ihrer Behinderung besonders erschwert, kann die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und bei Personen ab dem vollendeten 55. Lebensjahr auf 96 Monate ausgeweitet werden. In diesen Fällen vermindert sich die Höhe des Eingliederungszuschusses ab dem 25. Monat um jährlich 10 Prozent.

Wichtig: Weiterbeschäftigung auch nach Ende der Förderung

Wenn Sie einen Eingliederungszuschuss für eine neue Arbeitskraft erhalten, müssen Sie diese auch nach dem Ende der Förderung eine bestimmte Zeit weiterbeschäftigen. Diese sogenannte „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer.
Für Fragen zum Eingliederungszuschuss oder konkrete Förderanfragen wenden Sie sich an die jeweiligen Joblotsinnen und Joblotsen:

Korbach
Herr Engelbracht
E-Mail:
Telefon: 05631 957-664

Bad Arolsen
Herr Clobes
E-Mail:
Telefon: 05691 623-229

Frankenberg
Frau Sonntag
E-Mail:
Telefon: 06451 7230-24

Bad Wildungen
Frau Krispin
E-Mail:
Telefon: 05631 7909-23

oder nutzen Sie unser Onlineangebot.

Zusätzliches Beratungsangebot

Der gemeinsame Arbeitgeberservice kann Sie bei weiteren Fragen zur Einstellung von Menschen mit einer Behinderung beraten, zum Beispiel, wenn es um eine verlängerte Probebeschäftigung geht, Sie einen Zuschuss zur Weiterbildung beantragen wollen oder Sie Fragen haben, die den Umbau von Arbeitsplätzen betreffen. Hierbei hilft Ihnen der technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit weiter und der gemeinsame Arbeitgeberservice vermittelt den Kontakt.