Kinderbetreuung

Welche Kosten können für die Betreuung in der Kindertagesstätte oder bei Kinderpflegeeltern übernommen werden?

Sollte Ihr Kind in den Kindergarten gehen, kann es weitere Unterstützung von uns geben. Sie müssen dazu keinen Antrag stellen. Aber Sie müssen uns nachweisen, dass Sie Geld für die Versorgung Ihres Kindes im Kindergarten brauchen.

Kosten für Betreuung

Wenn Sie Bürgergeld erhalten und Ihr Kind im Kindergarten oder von einer Tagespflegeperson betreut wird, entstehen Ihnen keine Kosten. Der Fachdienst Jugend des Landkreis Waldeck-Frankenberg bezahlt für die Kinderbetreuung, wenn Ihr Kind unter 3 Jahren alt ist. Ist Ihr Kind über 3 Jahre alt, dann zahlt den Vormittagsplatz das Land Hessen. Der Nachmittagsplatz wird weiterhin vom Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg gezahlt. Den Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten finden Sie hier.

Teilweise bieten die Kindertagesstätten während ihrer Schließungstage eine Notbetreuung an. Wenn Sie eine Notbetreuung in der Kindertagesstätte nutzen, können die zusätzlichen Kosten auch vom Landkreis getragen werden. Stellen Sie bitte dafür einen erneuten Antrag auf Übernahme der Kosten.

Mittagessen

Nimmt Ihr Kind an dem gemeinschaftlichen Mittagessen im Kindergarten teil, benötigen wir eine schriftliche Mitteilung des Kindergartens. Das Mittagessen muss von dem Kindergarten organisiert sein. Nach Bewilligung werden Ihnen Gutscheine übersandt, die Sie in dem Kindergarten abgeben müssen. Alles Weitere wird zwischen uns und dem Kindergartenträger geklärt.

Kindergartenausflug

Wenn Ihr Kind an einem Ausflug von einem oder mehreren Tagen teilnimmt, werden hier die tatsächlichen Kosten für Fahrt und Eintritt übernommen. Das Taschengeld für den Ausflug kann nicht übernommen werden. Reichen Sie hierfür eine Bestätigung des Kindergartens über den geplanten Ausflug ein.