Höhe des Bürgergelds

Wie setzt sich das Bürgergeld zusammen?

Regelbedarf

Der Regelbedarf ist ein Pauschalbetrag und umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe des Regelbedarfes hängt von verschiedenen Kriterien ab.
Hier finden Sie die Höhe der Regelbedarfe.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Sie wohnen zur Miete? Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg gibt es eine Obergrenze der Mietkosten, die übernommen werden können. Dieser Grenze wird „Angemessenheitsrichtwert“ genannt. Er beinhaltet die Grundmiete und die Betriebskosten. Die Höhe ist abhängig vom Wohnort und der Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen. Die Heizkosten werden gesondert berücksichtigt. Die Richtlinien für die Obergrenze der Mietkosten können Sie dem Konzept des Landkreises Waldeck-Frankenberg entnehmen.

Sie wohnen in einem Eigentum? Hier können lediglich die Schuldzinsen übernommen werden sowie die Haus- und Nebenkosten. Reichen Sie bitte hierzu alle relevanten Unterlagen, wie Grundsteuerbescheid, Grundbesitzabgabenbescheid, Wohngebäudeversicherungsbeiträge, Schornsteinfegerrechnungen und Heizkostennachweis ein. Die angemessenen Heizkosten werden gesondert übernommen.

Brauchen Sie mehr Informationen? Diese finden Sie hier

  • Zuschüsse in besonderen Lebenslagen
    Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, wird immer Ihre persönliche Situation berücksichtigt. In bestimmten Lebenslagen können sogenannte „Mehrbedarfe“ gezahlt werden.
    Teilen Sie uns daher bitte mit, wenn Sie:
    • schwanger oder
    • alleinerziehend sind,
    • eine Behinderung haben oder
    • aus gesundheitlichen Gründen spezielle Nahrungsmittel benötigen
    • einen unabweisbaren, besonderen Bedarf haben,
    • eine dezentrale Warmwassererzeugung haben (z.B. Durchlauferhitzer / Boiler).
  • Einmalige Zuschüsse
    Manchmal brauchen Sie wegen einer besonderen Situation auch einmalig Geld.
    Wir können Sie unterstützen, wenn Sie zum Beispiel in Ihre erste eigene Wohnung ziehen und Möbel oder andere Dinge für den Haushalt kaufen müssen.

Sie sind schwanger und benötigen Schwangerschaftsbekleidung oder Kleidung und Dinge für das Baby? Auch hier ist weitere Unterstützung möglich.

Auch für Ihre Kinder, die in die Kindertageseinrichtung oder die Schule gehen, können Kosten für Mittagsverpflegung, Ausflüge mit der Schule oder Klassenfahrten, Vereins- Kultur- oder Ferienangebote, Schülerbeförderung, Schulbedarf oder Lernförderung übernommen werden. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.