Familienzeit

Familienzeit - Auszeit für Kinderbetreuung.

Wenn Ihr Kind geboren ist, dürfen Sie bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes Familienzeit in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie in dieser Zeit die Kinderbetreuung organisieren. Ihr Kind sollte spätestens zum dritten Geburtstag einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Kindertagespflegeperson haben. Sie können sich dann voll und ganz auf Ihre berufliche Planung konzentrieren.

Mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater besprechen Sie Ihre berufliche Planung. Möchten Sie eine Ausbildung machen, vielleicht in Teilzeit? Oder möchten Sie im erlernten Beruf wieder einsteigen? Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Ziele zu erreichen. Wir helfen Ihnen dabei!

Beachten Sie bitte nach der Geburt Ihres Kindes:

Informieren Sie uns bitte und reichen Sie so schnell wie möglich die Geburtsurkunde Ihres Kindes ein, wenn Sie Bürgergeld beziehen oder für sich und/oder Ihr Kind einen Antrag stellen wollen. Bitte denken Sie weiterhin daran, das Standesamt, das Einwohnermeldeamt und die Familienkasse zu informieren.