Unterkunftskosten

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Wohnen zur Miete oder im Eigenheim während des Bürgergeldbezugs.

Mit dem Bürgergeld wurde eine einjährige Karenzzeit für die Unterkunftskosten eingeführt. Wenn Sie das Bürgergeld erstmalig beantragen bedeutet, dass die Kosten für Miete und Nebenkosten in voller Höhe übernommen werden können. Wenn Sie bereits Geld vom Jobcenter bekommen, gilt auch für Sie ab dem 01.01.2023 die einjährige Karenzzeit. Ausnahme: Die Unterkunftskosten wurden in der Vergangenheit bereits abgesenkt.

Wichtig: Die Kosten für die Heizung werden von Beginn an nur in angemessener Höhe übernommen.

Nach der Karenzzeit:

Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg gibt es eine Obergrenze der Mietkosten, die übernommen werden können. Diese Grenze wird „Angemessenheitsrichtwert“ genannt. Der Richtwert beinhaltet die Grundmiete und die Betriebskosten. Die Höhe ist abhängig vom Wohnort und der Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen. Die Heizkosten werden gesondert berücksichtigt. Das Procedere der Wohnungsanmietung und die Höhe der Mietkosten können Sie dem Konzept des Landkreises Waldeck-Frankenberg entnehmen. Hier finden Sie auch die Mietbescheinigung, die vor Abschluss eines Mietvertrages bei uns eingereicht werden muss.

Sie wohnen in einem Eigentum? Hier können lediglich die Schuldzinsen sowie die Haus- und Nebenkosten übernommen werden. Reichen Sie bitte hierzu alle relevanten Unterlagen, wie Grundsteuerbescheid, Grundbesitzabgabenbescheid, Wohngebäudeversicherungsbeiträge, Schornsteinfegerrechnungen und Heizkostennachweis ein.

Bürgergeld für einen Monat - Informationsblatt zur Kostenübernahme von Heizkosten.