Arbeitsgelegenheiten

Hier finden Sie Informationen zu Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16d SGB II, sogenannten „Ein-Euro-Jobs"

In Zusammenarbeit mit den Kommunen, sozialen Beschäftigungsträgern, Wohlfahrtsverbänden und Bildungsträgern werden im gesamten Kreisgebiet Arbeitsgelegenheiten (AGH) angeboten. Die Tätigkeitsfelder sind zusätzlich, wettbewerbsneutral und liegen im öffentlichen Interesse.

Wir nutzen Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d SGB II als eines der wichtigsten Förderinstrumente für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld. Bei bestehender Langzeitarbeitslosigkeit ist es oftmals nicht ganz einfach, den Anforderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt gerecht zu werden. Daher sind die Arbeitsgelegenheiten so aufgebaut, dass die Teilnehmenden schrittweise an die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes herangeführt werden.

Das Ziel von sogenannten Arbeitsgelegenheiten ist, die (Wieder-) Heranführung an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes sowie die Förderung der sozialen Integration und Teilhabe. Dies soll dazu dienen, die Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen.
Darüber hinaus soll die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit eigene Erkenntnisse über die Eignungs- und Interessensschwerpunkte bringen. Um die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt optimal zu unterstützen, müssen Arbeitsgelegenheiten so berufsnah wie möglich platziert werden.

Während der Tätigkeit erhalten die Teilnehmenden zum Bürgergeld eine Aufwandsentschädigung von 1,50 € pro Stunde und die angemessenen Fahrtkosten. Die Unfallversicherung hat der Träger sicherzustellen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie telefonisch unter: 05631 957-164 oder gerne auch per E-Mail: