Alleinerziehende

Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie mehr Unterstützung von uns bekommen.

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Diesen können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Der Mehrbedarf richtet sich nach der Anzahl und dem Alter Ihrer Kinder, die bei Ihnen leben. Der Mehrbedarf errechnet sich als Prozentsatz aus Ihrem Regelbedarf.

 

Anzahl der Kinder

12 %

24 %

36 %

48 %

60 %

1 Kind unter 7 Jahre

 

 

X

 

 

1 Kind über 7 Jahre

X

 

 

 

 

2 Kinder unter 16 Jahre

 

 

X

 

 

2 Kinder über 16 Jahre

 

X

 

 

 

1 Kind über 7 Jahre + 1 Kind über 16 Jahre

 

X

 

 

 

1 Kind unter 7 Jahre + 1 Kind unter 16 Jahre

 

 

X

 

 

3 Kinder

 

 

X

 

 

4 Kinder

 

 

 

X

 

5 Kinder oder mehr

 

 

 

 

X

 

Sollten Sie Ihr Kind allein erziehen, muss geklärt werden, ob der andere Elternteil Unterhalt zahlen kann. Ihr Kind hat einen Anspruch auf Kindesunterhalt und auch Sie selbst können einen Anspruch auf Unterhalt haben; unabhängig davon, ob Sie vor der Geburt des Kindes Einkommen erzielten. Hierzu können Sie der Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg oder auch unsere Unterhaltsstelle beraten.

Sollte der andere Elternteil nicht in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen, müssen Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg -Unterhaltsvorschusskasse- stellen.

Unterhaltsvorschuss ist eine sogenannte vorrangige Leistung. Das bedeutet, dass Sie diese zusätzlich zum Bürgergeld beantragen müssen.